Die Prüfung aller Tore, auch von Bestandstoren, muss nach dem aktuellen Stand der Technik bewertet werden .
Nach der Arbeitsstätten-Richtlinie A1.7 müssen in Deutschland die Kräfte an der Schließkante sowie die Reversierfunktion aller kraftbetätigten Toranlagen, die gewerblich genutzt werden, mindestens einmal jährlich geprüft werden. Darunter fallen Industrie-Sektionaltore, Industrie- Rolltore, Industrie-Rollgitter sowie Schnelllauftore. Die Prüfung aller Tore, auch von Bestandstoren, muss nach dem aktuellen Stand der Technik bewertet werden – und nicht wie bisher »Nach dem Stand der Technik bei Inbetriebnahme«. Diese Prüfung gilt für alle Tor-Anlagen, somit auch für Bestandstore. Hier können Sie auf uns zählen.